Erdgasinformationen
Erdgas - immer
beliebter
Immer mehr Haushalte heizen mit Erdgas und wissen dessen Vorteile zu schätzen.
Im Umgang mit Erdgas sind jedoch gewisse Regeln zu beachten. Einige Hinweise
hierzu finden Sie auf dieser Seite. Haben Sie weitere Fragen, rufen Sie bitte
Ihr Gasversorgungsunternehmen an.
Was ist das -
Erdgas?
Erdgas ist farblos, ungiftig und von Natur aus geruchlos. Es wird jedoch ein
Stoff beigemischt (Odorierung), der dem Erdgas einen auffälligen Warngeruch
verleiht - ähnlich dem Geruch fauler Eier. Dadurch werden schon geringste
Undichtheiten von Gasinstallationen wahrgenommen - lange bevor die untere Zündgrenze
erreicht wird. Erdgas ist leichter als Luft (d Luft =1; d Erdgas = 0,6) und
besteht überwiegend aus Methan und geringen Anteilen höherer Kohlenwasserstoffe.
Der Zündbereich liegt zwischen 4 und 16 Vol.% im Gemisch mit Luft, die
Zündtemperatur bei etwa 640° C.
Wie
wird Erdgas transportiert?
Fernleitungen bringen das Erdgas in unser Versorgungsgebiet. Sie werden aus
Stahlrohren gebaut und mit Hochdruck bis 80 bar betrieben. Erdgas in diesen
Leitungen kann geruchlos sein. Über Druckregelanlagen fließt das
Erdgas in erdverlegten Leitungen zu den Verbrauchern. Versorgungsleitungen bestehen
aus Stahl-, Guß- oder Kunststoffrohren und werden mit unterschiedlichen
Drücken betrieben:
Hochdruckleitungen
bis etwa 80 bar
Mitteldruckleitungen zwischen 100 mbar und 1 bar
und Niederdruckleitungen bis 100 mbar
Hausanschlussleitungen können mit Drücken bis 4 bar betrieben werden
und bestehen aus Stahl- oder Kunststoffrohren. Bei neuen Hauseinführungen
werden Schutzmaßnahmen getroffen, die eine Übertragung von Kräften
von außen auf die Hausinstallation weitgehend verhindern.
Absperreinrichtungen werden
an den Ein- und Ausgangsleitungen der Druckregelanlagen, im Rohrnetz als Streckenschieber
und in größeren Hausanschlussleitungen (ab Durchmesser 80 mm) eingebaut.
Hausanschlüsse mit Drücken über 1 bar sind immer mit Absperreinrichtungen
außerhalb der Gebäude ausgerüstet.

Wie sehen Hausinstallationen
aus?
Unmittelbar nach der Mauerdurchführung des Gas-Hausanschlusses befindet
sich die Hauptabsperreinrichtung (HAE - auch ,,Feuerhahn" genannt), die
die Gasversorgung des Gebäudes oder eines Gebäudeteiles sperrt. Weitere
Absperreinrichtungen sind vor den Gaszählern (Zählerhähne) und
vor den Gasgeräten zu finden. Die Zählerhähne sperren die Gaszufuhr
zu den Geräten einer Wohnung.
Gasleitungen,
auch Armaturen sowie neuere Gaszähler und Druckregelgeräte sind erhöht
temperaturbeständig. Bei Altanlagen werden Bauteile, die dem nicht entsprechen
- vor allem Zähler und Druckregelgeräte - nach und nach ausgewechselt.
Was ist bei Gasaustritt zu tun?
Das Gasversorgungsunternehmen ist umgehend zu verständigen. Es unterhält
einen Bereitschaftsdienst, der Tag und Nacht erreichbar ist und die Feuerwehr
unterstützt.
- Die erforderlichen Maßnahmen
richten sich danach, ob Gas im Freien oder in Gebäuden, brennend oder
nicht brennend, austritt. Die Reihenfolge der Maßnahmen ergibt sich
aus der jeweiligen Situation.
Bei Gasaustritt im Freien - nicht brennend
- Alle Zündquellen
vermeiden: Motoren abstellen, elektrische Schaltvorgänge unterbinden,
absolutes Rauchverbot,...
- Elektrogeräte nur
in exgeschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte,
Funkmeldegeräte,...).
- Gefahrengebiet weiträumig
absperren, auch für den öffentlichen Verkehr. Hierbei Windrichtung
beachten.
- Falls möglich, Gasaustritt
eindämmen oder unterbinden (Rohr provisorisch verstopfen, abquetschen,
abknicken, unter Umständen Sand oder Aushub in Baugrube schütten,..).
- "Gasnester"
beachten, die sich in Räumen, aber vor allem in Schächten, Kanälen
und Nachbargebäuden bilden können.
- Nach Möglichkeit
verhindern, dass Gas in Räume einströmen kann (Fenster schließen,
Markisen einrollen,...).
Bei Gasaustritt im
Freien - brennend
- Weiträumig absperren.
Hierbei Windrichtung beachten.
- Gefährdete Objekte
nass halten.
- Nicht löschen!
- Ausnahme: Wenn zur Rettung
von Menschenleben notwendig. In diesem Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung
von Rückzündungen ergreifen.
Bei Gasaustritt in
Gebäuden - nicht brennend
- Wenn vorhanden, Absperreinrichtung
vor dem Gebäude schließen.
- Hauptabsperreinrichtung
schließen.
- Das Schließen eines
Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, dass das Gas
nur in der diesem Zähler nachgeschalteten Installation austritt.
- Für gute Durchlüftung
sorgen, Fenster und Türen öffnen.
- Elektrogeräte nur
in exgeschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte,
Funkmeldegeräte,...).
- Zündquellen vermeiden
- alle Flammen löschen
- kein Feuerzeug oder Streichholz
entzünden
- absolutes Rauchverbot
- keine elektrischen Schalter
betätigen
- keine Türklingeln
betätigen (evtl. Posten zur Bewachung der Haustür in sicherer Entfernung
aufstellen)
- keinen elektrischen Stecker
ziehen
- Telefon im Gefahrenbereich
nicht benutzen.
- Wenn möglich, Gebäude
von der Stromversorgung trennen, jedoch nur dann, wenn die entsprechende Abschaltmöglichkeit
eindeutig außerhalb des Gefahrenbereiches liegt.
- ,,Gasnester" beachten,
die sich in Räumen, auch in Nachbarräumen, aber vor allem in Schächten
und Kanälen bilden können.
- Bei starkem Gasgeruch
oder Strömungsgeräuschen muss das betroffene Gebäude geräumt
werden. Es darf nur zu Rettungsmaßnahmen unter Beachtung der Gaskonzentration
betreten werden.

Bei Gasaustritt in Gebäuden -brennend
- Nicht löschen!
- Ausnahme: Wenn zur Rettung
von Menschenleben notwendig. In diesem Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung
von Rückzündungen ergreifen.
- Wenn vorhanden, Absperreinrichtung
vor dem Gebäude schließen.
- Hauptabsperreinrichtung
schließen.
- Das Schließen eines
Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, dass das Gas
nur in der diesem Zähler nachgeschalteten Installation austritt.