Landesweiter
Zivilschutzalarm am 1. Oktober 2011
Am
Samstag, den 1. Oktober 2011, wird der jährliche bundesweite Zivilschutz-Probealarm
durchgeführt. Zwischen 12.00 und 13.00 Uhr werden nach dem Signal
"Sirenenprobe" die drei Zivilschutzsignale "Warnung",
"Alarm" und "Entwarnung" in ganz Österreich ausgestrahlt.
Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen
Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung
mit diesen Signalen vertraut gemacht werden.
Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Warn- und Alarmsystem,
das vom Bundesministerium für Inneres, den Ämtern der Landesregierungen,
den Gemeinden sowie den Landes-Feuerwehrverbänden betrieben wird. Damit
hat Österreich als eines von wenigen Ländern eine flächendeckende
Sirenenwarnung.
Die Signale können derzeit mittels ca. 7.800 Feuerwehrsirenen abgestrahlt
werden. Die Auslösung der Signale kann - je nach Gefahrensituation - zentral
von der Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres, von den Landeswarnzentralen
der einzelnen Bundesländer oder den Bezirkswarnstellen erfolgen.
Die Bevölkerung wird ersucht, sollte die Sirene nicht oder nur schlecht
gehört werden, dies an die Gemeinde bzw. an die zuständige Feuerwehr
zu melden.
1.
Warnung
3 Minuten Dauerton
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Ein
gleichbleibender Dauerton in der Länge von 3 Minuten bedeutet "Warnung".
Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden
Gefahren gewarnt werden soll (Elementarereignisse, technische Katastrophen,
Radioaktivität).
Radio oder TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen
beachten.
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2.
Alarm
1 Minute auf- und abschwellender Heulton
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Ein
auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Dauer bedeutet "Alarm".
Die Gefahr steht unmittelbar bevor.
Radio TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten.
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3.
Entwarnung
1 Minute Dauerton
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Ein
gleichbleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem Alarmsignal)
bedeutet "Entwarnung", das heißt Ende der Gefahr.
Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da es vorübergehend
bestimmte Einschränkungen geben kann.
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Die
Sirenensignale können je nach der Bedrohungssituation für das
unmittelbar betroffene Gebiet und seine engere Umgebung, für einen
oder mehrere Bezirke, für ein oder mehrere Bundesländer oder
für ganz Österreich gegeben werden |
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