Landesweiter Zivilschutzalarm am 1. Oktober 2011

Am Samstag, den 1. Oktober 2011, wird der jährliche bundesweite Zivilschutz-Probealarm durchgeführt. Zwischen 12.00 und 13.00 Uhr werden nach dem Signal "Sirenenprobe" die drei Zivilschutzsignale "Warnung", "Alarm" und "Entwarnung" in ganz Österreich ausgestrahlt. Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen vertraut gemacht werden.
Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Warn- und Alarmsystem, das vom Bundesministerium für Inneres, den Ämtern der Landesregierungen, den Gemeinden sowie den Landes-Feuerwehrverbänden betrieben wird. Damit hat Österreich als eines von wenigen Ländern eine flächendeckende Sirenenwarnung.
Die Signale können derzeit mittels ca. 7.800 Feuerwehrsirenen abgestrahlt werden. Die Auslösung der Signale kann - je nach Gefahrensituation - zentral von der Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres, von den Landeswarnzentralen der einzelnen Bundesländer oder den Bezirkswarnstellen erfolgen.
Die Bevölkerung wird ersucht, sollte die Sirene nicht oder nur schlecht gehört werden, dies an die Gemeinde bzw. an die zuständige Feuerwehr zu melden.

1. Warnung
3 Minuten Dauerton

Ein gleichbleibender Dauerton in der Länge von 3 Minuten bedeutet "Warnung". Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren gewarnt werden soll (Elementarereignisse, technische Katastrophen, Radioaktivität).
Radio oder TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten.

2. Alarm
1 Minute auf- und abschwellender Heulton

 
Ein auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Dauer bedeutet "Alarm". Die Gefahr steht unmittelbar bevor.
Radio TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten.

3. Entwarnung
1 Minute Dauerton

Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem Alarmsignal) bedeutet "Entwarnung", das heißt Ende der Gefahr.
Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen geben kann.

Die Sirenensignale können je nach der Bedrohungssituation für das unmittelbar betroffene Gebiet und seine engere Umgebung, für einen oder mehrere Bezirke, für ein oder mehrere Bundesländer oder für ganz Österreich gegeben werden

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